Das Lamfalussy-Verfahren beschleunigt den EU-Gesetzgebungsprozess in Hinsicht auf die Umsetzung der relevanten Solvency II -Anforderungen. Die Realisierung ist in einen Vier-Stufen-Plan unterteilt, um den komplexen und regulären EU-Gesetzgebungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dieses Verfahren wurde nach einem Beschluss im Jahre 2002 auf den gesamten Finanzsektor in der EU ausgerollt.
Stufe 1 - Gesetzgebung
Hier werden die Rahmenrichtlinien von der Europäischen Kommission besprochen, entworfen, diskutiert sowie angepasst. Die Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom November 2009 betreffend die Aufnahme der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) sollen im selben Jahr verabschiedet werden. Ende des Jahres 2009 soll diese im Amtsblatt publiziert und ab dem 6. Januar 2010 in Kraft gesetzt werden. Bis 31.10.2012 muss diese Richtlinie in ein nationales Recht umgesetzt werden.
Stufe 2 - Durchführungsrichtlinien
In der Stufe 2 werden die technischen Einzelheiten in Form von Durchführungsrichtlinien und Durchführungsverordnungen von der Kommission festgelegt. Die Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern und Ausschüssen spielte ebenfalls eine große Rolle. Ende 2010 soll dieser Prozess abgeschlossen sein.
Stufe 3 – Umsetzung und Anwendung
In dieser Stufe geht es um die Konkretisierungen und Ausführungsbestimmung der in Stufe 2 definierten Durchführungsbestimmungen:
Ziel der Stufe 3 ist es, eine einheitliche Anwendung für alle EU-Mitgliedsstaaten sicherzustellen.
Stufe 4 – Überwachung der Umsetzung
Diese Stufe beinhaltet die Überwachung der Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten. Die Kontrollen erfolgen durch die Europäische Kommission und durch die EFTA (European Free Trade Association).