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Omnibus

Initiative der EU-Kommission zur Entlastung von Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Was ist das Omnibus-Paket?

Das sogenannte Omnibus-Paket ist eine Initiative der Europäischen Kommission zur gezielten Entlastung von Unternehmen bei der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Es besteht aus zwei Teilen: einer delegierten Verordnung mit technischen Anpassungen an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und einer Richtlinie zur Änderung bestehender EU-Rechtsakte, die Fristverlängerungen und Erleichterungen für bestimmte Unternehmensgruppen vorsieht. Ziel ist es, unverhältnismäßige Berichtspflichten zu vermeiden und die praktische Anwendbarkeit der neuen Anforderungen zu verbessern.

Was bringt das Omnibus-Paket

Das Omnibus-Paket zielt auf eine spürbare Reduktion des bürokratischen Aufwands im Rahmen der CSRD-Umsetzung. Es schafft mehr Klarheit und Flexibilität bei der Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). So werden die Berichtspflichten bei als nicht wesentlich eingestuften Themen vereinfacht, indem ausdrücklich klargestellt wird, dass über diese Inhalte nicht berichtet werden muss – vorausgesetzt, die Wesentlichkeit wurde begründet analysiert (Rebuttable Presumption). Darüber hinaus werden bestimmte technische Detailanforderungen gestrichen oder sprachlich präzisiert, um die Lesbarkeit und Umsetzbarkeit der Standards zu verbessern. Die Anpassungen stärken die Rolle der Wesentlichkeitsanalyse als zentrales Steuerungsinstrument und ermöglichen eine stärker unternehmensindividuelle Berichterstattung im Sinne der doppelten Materialität.

Zusätzlich erhalten bestimmte Unternehmen durch die sogenannte „Stop-the-clock“-Regelung mehr Zeit: Große Unternehmen dürfen ihre CSRD-Berichtspflicht um zwei Jahre verschieben. Auch Konzernobergesellschaften profitieren von verlängerten Fristen bei der Einbeziehung nicht-europäischer Tochterunternehmen.

Welche Herausforderungen galten vor und gelten nach dem Omnibus-Paket

Trotz der Entlastungen durch das Omnibus-Paket bleiben wesentliche Herausforderungen bestehen. Die Anwendung der doppelten Wesentlichkeit erfordert weiterhin unternehmensspezifische Interpretationen, insbesondere im Umgang mit der Rebuttable Presumption, deren praktische Handhabung oft unklar bleibt. Zudem fehlen vielfach verlässliche, vergleichbare ESG-Daten entlang der Wertschöpfungskette, was die Berichterstattung erschwert. Eine strukturierte, funktionsübergreifende Zusammenarbeit im Unternehmen ist unverzichtbar, da ESG-relevante Informationen aus verschiedenen Bereichen zusammengeführt werden müssen.

Gleichzeitig herrscht in der Wirtschaft weiterhin große Unsicherheit darüber, wie die regulatorischen Anforderungen konkret und prüfungssicher umzusetzen sind – insbesondere bei komplexen Konzernstrukturen oder begrenzten internen Ressourcen.

Best Practices aus Markt und Wirtschaft: Wie Unternehmen mit dem CSRD-Reporting umgehen

Erfolgreiche Unternehmen integrieren die CSRD-Anforderungen frühzeitig in ihre bestehende Strategie und nutzen die Wesentlichkeit nicht nur als regulatorische Pflicht, sondern als zentrales Steuerungsinstrument. Berichtsprozesse werden modular aufgebaut, um flexibel auf künftige Änderungen reagieren zu können. ESG-Reporting wird dabei nicht isoliert als Compliance-Aufgabe verstanden, sondern als strategischer Bestandteil der Unternehmenssteuerung. Eine frühzeitige Einbindung der Wirtschaftsprüfung hilft, Unsicherheiten bei der Nichtberichterstattung zu vermeiden.

In der Praxis zeigt sich branchenübergreifend ein klarer Trend zur organisatorischen Verankerung des ESG-Reportings: Viele Unternehmen schaffen interne Strukturen, um Reporting, Strategie und Datenmanagement eng miteinander zu verzahnen. Bestehende Governance- und Risikoprozesse werden zunehmend als Grundlage für die Wesentlichkeitsbewertung genutzt. Zur Effizienzsteigerung greifen Unternehmen häufig auf externe Tools und spezialisierte Beratung zurück. Größere Organisationen standardisieren Prozesse und Vorlagen, um konsistente und koordinierte Berichte über verschiedene Einheiten hinweg sicherzustellen.

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Was ist jetzt zu tun?

Unternehmen sollten die Umsetzung der CSRD weiterhin aktiv vorantreiben – trotz der Erleichterungen durch das Omnibus-Paket. Zentrale Voraussetzung bleibt eine fundierte Wesentlichkeitsanalyse nach doppelter Materialität, ergänzt um eine klare Dokumentation nicht wesentlicher Themen zur Absicherung gegenüber der Prüfung. Bestehende Nachhaltigkeitsdaten und Prozesse sollten auf Anschlussfähigkeit an die ESRS geprüft und gezielt angepasst werden.

Parallel ist eine robuste Data Governance aufzubauen, um die Qualität, Verfügbarkeit und Nachvollziehbarkeit aller berichtsrelevanten Datenpunkte sicherzustellen. Die relevanten ESRS-Module sind in bestehende Reporting- und IT-Strukturen zu integrieren. Eine kontinuierliche Schulung interner Stakeholder fördert das Verständnis für Spielräume und Anforderungen der aktualisierten Standards.

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Scott Auch

Senior ESG Reporting Consultant

pmOne AG
Barthstraße 2 - 10
80339 München

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