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EU-Taxonomie

technologisch Nachhaltigkeit erreichen

Das Thema Nachhaltigkeit ist für Unternehmen drängender denn je. Neben einem veränderten Kundenverhalten und neuen Bewertungskriterien am Kapitalmarkt, gilt es eine ganze Reihe von regulatorischen Vorgaben einzuhalten – mit entsprechenden Anforderungen an die organisatorische und technologische Struktur von Unternehmen.

Die EU-Taxonomie (Verordnung (EU) 2020/852 Taxonomie-Verordnung) ist eine EU-Verordnung, die Vorgaben für nachhaltige Investitionen definiert und die Offenlegungsverordnung ändert. Im Zentrum stehen dabei Kriterien, mit denen bestimmt werden soll, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Ziel ist es, den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können. Dabei geht es zunächst nicht darum, ob ein Unternehmen besonders nachhaltig ist oder nicht, solange es in der Lage ist, den eigenen Status darzustellen.

Im Wesentlichen macht die EU-Taxonomie einheitliche Vorgaben, nach welchen technischen Kriterien die Nachhaltigkeit zu beurteilen ist und wie das Berichtsformat beschaffen sein muss. Hierbei gelten die folgenden Kriterien:

  1. Taxonomiefähigkeit (Eligibility): klare Definitionen jener wirtschaftlichen Tätigkeiten eines Unternehmens, die überhaupt für die Taxonomie relevant sind
  2. Taxonomiekonformität (Ability): exakte Vorgaben, wie das Unternehmen die einzelnen Tätigkeiten beurteilen muss
  3. Offenlegung von KPIs: verbindliche Anforderungen, wie die Kennzahlen berechnet und berichtet werden
  4. Einhaltung von weiteren Kriterien wie keine wesentliche Beeinträchtigung anderer Umweltziele („do-not-significant-harm“) und die Erfüllung der sozialen Mindeststandards („Minimum Safeguards“)

Der eigentliche Bericht gemäß EU-Taxonomie ist eher knapp gehalten und besteht aus den folgenden Elementen:

  1. Welcher Anteil am gesamten Umsatz, CAPEX, OPEX des Unternehmens ist nachhaltig gemäß den Konformitätskriterien?
  2. Werden die „Do-not-significant-harm“-Anforderungen eingehalten?
  3. Werden die Minimum Safeguards eingehalten?

Die strategische und technologische Umsetzung von Nachhaltigkeit im Rahmen der EU-Taxonomie und anderer Vorgaben erfolgt dabei unter der Bezeichnung „Green Controlling“. Hier geht es darum, das Thema im Sinne der Anforderungen sowie der eigenen Nachhaltigkeitsstrategie systematisch zu verankern und die technologischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. 

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EU-Taxonomie – Förderung nachhaltiger Investitionen

Ein wichtiges Instrument für eine nachhaltigere Wirtschaft

Darum geht es bei der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein wegweisendes Regelwerk der Europäischen Union, das als Leitfaden für nachhaltige Investitionen und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft dient. Sie wurde entwickelt, um Klarheit und Transparenz darüber zu schaffen, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Die Taxonomie legt strenge Kriterien fest, anhand derer Unternehmen und Investoren bewerten können, ob ihre Tätigkeiten im Einklang mit den EU-Nachhaltigkeitszielen stehen. Der Fokus liegt auf Schlüsselbereichen wie erneuerbare Energien, Energieeffizienz, nachhaltigem Verkehr, Kreislaufwirtschaft und mehr. Die EU-Taxonomie ist ein wichtiges Instrument, um eine nachhaltigere Wirtschaft zu fördern und den Klimawandel zu bekämpfen.

Relevanz und Vorteile für Unternehmen und Investoren

Die EU-Taxonomie ist von großer Relevanz für Unternehmen, Investoren und die Gesellschaft insgesamt. Für Unternehmen bietet sie eine klare Orientierung, um ihre Geschäftsstrategien an den Nachhaltigkeitszielen der EU auszurichten. Durch die Einhaltung der Taxonomie-Kriterien können Unternehmen ihr Engagement für Umwelt und Klimaschutz glaubwürdig nachweisen, was ihr Image und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Investoren profitieren von einer einheitlichen Klassifizierung von nachhaltigen Investitionen, die ihnen ermöglicht, gezielt in umweltfreundliche Projekte zu investieren und gleichzeitig ihr Portfolio zu diversifizieren. Langfristig trägt die EU-Taxonomie dazu bei, nachhaltige Investitionen zu fördern und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu beschleunigen.

Das Ziel: Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz in Europa

Die EU-Taxonomie spielt eine zentrale Rolle bei der Verwirklichung der europäischen Nachhaltigkeitsziele und des Klimaschutzes. Sie trägt dazu bei, Umweltbelastungen zu reduzieren und einen ressourcenschonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen zu fördern. Die einheitlichen Kriterien der Taxonomie schaffen Vertrauen und Transparenz in den Finanzmärkten und ermöglichen es Investoren, gezielt in nachhaltige Projekte zu investieren. Die EU-Taxonomie ist ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen der Europäischen Union, eine grüne und nachhaltige Wirtschaft aufzubauen und Europa als Vorreiter im Kampf gegen den Klimawandel zu positionieren. Um Näheres zu erfahren und tiefer in die Thematik einzusteigen, können Sie uns gerne eine Nachricht schreiben. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

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