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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang von Lieferketten

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), oftmals auch verkürzt „Lieferkettengesetz“ genannt, ist seit dem 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft und verpflichtet Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten zu erfüllen. Zunächst galt das Gesetz lediglich für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Seit dem 1. Januar 2024 sind nun auch Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden betroffen.

Wie profitieren Unternehmen von der Umsetzung?

Das LkSG stärkt den Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards in globalen Lieferketten. Unternehmen, die den gesetzlichen Anforderungen nachkommen, verbessern zudem ihre Reputation und minimieren rechtliche sowie finanzielle Risiken, die aus der Verletzung von Menschenrechten oder Umweltstandards resultieren könnten. Außerdem schafft das Gesetz gleiche Wettbewerbsbedingungen, indem es verbindliche Regeln für alle betroffenen Unternehmen einführt.

Was stellt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sicher?

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung spezifischer Sorgfaltspflichten. Hierzu gehören im Wesentlichen:

  • Risikomanagement: Identifikation und Bewertung potenzieller menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken in der gesamten Lieferkette.
  • Präventions- und Abhilfemaßnahmen: Implementierung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung oder Beendigung identifizierter Risiken.
  • Beschwerdemechanismen: Einrichtung von Verfahren, mit denen Betroffene auf Missstände aufmerksam machen können.
  • Berichtspflichten: Veröffentlichung jährlicher Berichte über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten.

Durch das Gesetz unterliegen Unternehmen außerdem der behördlichen Kontrolle. Die  Überwachung übernimmt hierbei das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das bei Verstößen Sanktionen verhängen kann.

Was ist rund um das LkSG allgemein zu leisten?

Unternehmen stehen grundsätzlich vor der Herausforderung, komplexe globale Lieferketten zu überwachen und sicherzustellen, dass alle Partner die festgelegten Standards einhalten. Dies erfordert personelle und finanzielle Ressourcen. Besonders in politisch instabilen Regionen oder Ländern mit schwacher Gesetzgebung kann die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen zudem schwierig sein.
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Was ist aus IT-Sicht zu tun?

Die Umsetzung des LkSG erfordert den Einsatz moderner IT-Lösungen zur Erfassung und Analyse von Daten entlang der Lieferkette. Unternehmen müssen Systeme integrieren, die die erforderliche Transparenz und Rückverfolgbarkeit gewährleisten.

Zu den erforderlichen IT-Funktionen gehören unter anderem:

  • Lieferketten-Mapping: Eine entsprechende Software sollte in der Lage sein, die gesamte Lieferkette bis zu den Rohstoffquellen transparent darzustellen. Dazu gehört die Identifikation aller Lieferanten und deren Risikoprofile.
  • Risikomanagement: Die Lösung muss Risiken analysieren, bewerten und priorisieren können. Dies umfasst sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Risiken entlang der Lieferkette.
  • Datenaggregation und -analyse: Um die Datenmengen zu bewältigen, sollten leistungsstarke Analysetools integriert sein, die Daten aus verschiedenen Quellen konsolidieren und aussagekräftige Berichte ermöglich.
  • Präventions- und Abhilfemaßnahmen: Unternehmen sollten mit dem Tool Präventionsmaßnahmen planen, dokumentieren und in ihrer Wirksamkeit überwachen können.
  • Beschwerdemechanismen: Im Zuge der Umsetzung des LkSG ist ein integriertes System für Beschwerdeverfahren erforderlich, das es Betroffenen ermöglicht, Meldungen anonym einzureichen. Dies umfasst auch die Nachverfolgung und Dokumentation der Bearbeitungsschritte.
  • Reporting: Im Rahmen des LkSG, sollte die Software jährliche Berichte erstellen können, die alle relevanten Maßnahmen und Ergebnisse dokumentieren. Dieses Reporting muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und öffentlich zugänglich sein.
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Zusätzlich zu den Kernfunktionen sollte eine Software für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz benutzerfreundlich und intuitiv gestaltet sein, um eine breite Akzeptanz im Unternehmen zu gewährleisten. Sie muss zudem in der Lage sein, nicht nur direkte, sondern auch indirekte Lieferanten zu verwalten, und eine effektive Kommunikation über mehrere Stufen der Lieferkette hinweg ermöglichen. Außerdem sollte die Lösung eine hohe Transparenz und einen Echtzeit-Überblick durch intelligente Dashboards bieten. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen kann hierbei helfen, Risiken automatisch zu erkennen und Präventionsmaßnahmen zu optimieren.

Wie gelingt die Umsetzung des LkSG in Unternehmen?

Die erfolgreiche Implementierung des LkSG erfordert einen strukturierten Ansatz, der in der Regel die folgenden Schritte berücksichtigt:

  • Analyse der Lieferkette: Identifikation aller Lieferanten und Bewertung potenzieller Risiken.
  • Entwicklung von Maßnahmen: Implementierung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen bei identifizierten Risiken.
  • Analyse der bestehenden IT-Infrastruktur: Analyse der aktuellen IT-Landschaft, um die Lücken in Bezug auf die Anforderungen des LkSG zu identifizieren.
  • Integration spezialisierter Softwarelösungen: Auswahl und Integration geeigneter Softwarelösungen, um Lieferketten zu analysieren, Risiken zu bewerten und Berichte zu erstellen. Eine erfolgreiche Integration erfordert zudem Schnittstellen zu bestehenden ERP-Systemen
  • Einrichtung von Beschwerdemechanismen: Schaffung von Kanälen, über die Betroffene Missstände melden können.
  • Schulung der Mitarbeitenden: Sensibilisierung und Training der Mitarbeitenden in relevanten Abteilungen.
  • Kontinuierliches Monitoring: Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Gesetzeskonformität.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet jedoch auch die Chance, nachhaltige und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken zu etablieren und somit einen positiven Beitrag zur globalen Entwicklung zu leisten.

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Harald Lakatha

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