BEPS Pillar 2 – nächster Schritt im internationalen Steuerrecht
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BEPS Pillar 2 (globale Mindestbesteuerung)

bedeutende Auswirkung, betriebliche Herausforderung

Einführung: Was ist „BEPS Pillar 2“ bzw. die globale Mindestbesteuerung?

BEPS steht für "Base Erosion and Profit Shifting" und ist eine Initiative der OECD und der G20, um die Praktiken multinationaler Unternehmen einzudämmen, Gewinne in Länder mit niedrigeren Steuersätzen zu verlagern. Die Initiative besteht aus zwei Säulen, wobei die erste Säule sich auf die Zuteilung von Steuerrechten konzentriert und "Pillar 2" einen globalen Mindeststeuersatz von 15% für multinationale Unternehmen festlegt. Die entsprechenden Regeln wurden Ende 2022 beschlossen und werden ab 2024 von den beteiligten rund 140 Ländern umgesetzt​​. Die Implementierung von "BEPS Pillar 2" erfordert eine Reihe von Schritten, einschließlich der Identifizierung der Datenanforderungen, der Bewertung der bestehenden Technologieinfrastruktur und der Einrichtung von Prozessen.

Hauptherausforderungen: Was kommt auf Unternehmen durch „BEPS Pillar 2“ zu?

Die Umsetzung von "BEPS Pillar 2" wird bedeutende Auswirkungen auf die gesamten Abläufe in den Steuerabteilungen und anderen Bereichen der Unternehmen haben. Sie müssen möglicherweise sogar ihre globalen Strukturen überdenken und mit neuen Offenlegungen in den Jahresabschlüssen, Datenmanagementanforderungen, Prozessänderungen, technischen Änderungen und regulatorischen Änderungen umgehen. Hierzu gehören beispielsweise die Sammlung und Übermittlung von Daten durch lokale Organisationen. Kurzum: Die Einführung der Mindeststeuer stellt Unternehmen u.a. durch die komplexen Berechnungen sowie die Vielzahl an erforderlichen Informationen vor betriebliche Herausforderungen und verlangt hierbei vor allem die Zusammenarbeit zwischen Steuer-, Finanz- und IT-Abteilungen. Hinzu kommt, dass die verbleibende Vorbereitungszeit recht begrenzt ist.

Technologische Herausforderungen: Was muss die IT für „BEPS Pillar 2“ leisten?

Prinzipiell wird erwartet, dass viele bestehende ERP-Systeme nicht darauf ausgelegt sind, die Komplexität von „BEPS Pillar 2“ zu unterstützen und die Implementierung einer entsprechenden CPM-Lösung (Corporate Performance Management) erforderlich ist. 

Primär ist sicherzustellen, dass die Unternehmen über die benötigten Daten verfügen, um sowohl kurzfristige Prognosen und Modelle zu erstellen als auch die Berichts- und Compliance-Anforderungen zu erfüllen. Dies erfordert eine frühzeitige Einbindung von Stakeholdern und eine erhebliche Budget- und Ressourcenzuteilung, um die Vielzahl der Herausforderungen zu bewältigen​​. Insgesamt sind für BEPS Pillar 2 rund 250 neue Datenpunkte im Unternehmen erforderlich. 

Die genauen Auswirkungen von „BEPS Pillar 2“ auf die IT-Infrastruktur eines Unternehmens können je nach spezifischer Situation des Unternehmens variieren, im Kern betrifft dies unter anderem die folgenden drei Themenbereiche:

 

  1. Datenmanagement: Unternehmen müssen in der Lage sein, genaue und umfassende Daten zu sammeln und zu verwalten, um die Anforderungen der Berichterstattung und Compliance im Rahmen von „BEPS Pillar 2“ zu erfüllen. Dies kann eine Überarbeitung oder Verbesserung der bestehenden Datenmanagement-Systeme erfordern.

  2. Berichterstattung und Compliance: Die Erfüllung der Anforderungen von „BEPS Pillar 2“ kann Änderungen an den Systemen und Prozessen erfordern, die Unternehmen verwenden, um steuerliche Informationen zu berichten und Compliance zu gewährleisten. Dies kann zusätzliche Ressourcen und Investitionen in IT-Systeme erfordern.

  3. Automatisierung: Angesichts der Komplexität und des Umfangs der Daten, die im Rahmen von „BEPS Pillar 2“ verwaltet werden müssen, könnten Unternehmen die Automatisierung von Prozessen in Betracht ziehen, um die Effizienz zu verbessern und Fehler zu reduzieren. 

Zielgruppen: Wen betrifft „BEPS Pillar 2“?

„BEPS Pillar“ betrifft große multinationale Unternehmen mit einem konsolidierten Gruppenumsatz von über 750 Mio. EUR / 868 Mio. USD. Ungefähr 8000 Unternehmen werden voraussichtlich von „BEPS Pillar 2“ betroffen sein.

Die unternehmensinternen Zielgruppen, die von der Umsetzung von "Pillar 2" betroffen sind, umfassen nicht nur die Steuerabteilungen, sondern auch andere interne Stakeholder wie die Finanzplanung und -analyse und die Controlling-Abteilungen. ​

Implementierung: Wie lässt sich „BEPS Pillar 2“ umsetzen?

Unternehmen müssen ihre bestehenden Technologie-Ökosysteme und -Fähigkeiten bewerten, um die Anforderungen von "BEPS Pillar 2" zu erfüllen. Dazu gehört die Identifizierung der benötigten Daten und die Entwicklung einer umfassenden Datenstrategie. Darüber hinaus werden sie möglicherweise feststellen, dass Änderungsanforderungen notwendig sind, um die für "BEPS Pillar 2" benötigten Daten aus ihren Quellsystemen zu extrahieren​​.

Der erste Schritt zur Vorbereitung auf „BEPS Pillar 2“ sollte die Durchführung einer Folgenabschätzung sein. Diese beinhaltet Fragen zu den betroffenen Einheiten, den finanziellen Auswirkungen, den "Risikobereichen", der Datenbeschaffung und den erforderlichen Systemanpassungen. Unternehmen sollten hierbei die Implementierung einer neuen Technologielösung aus dem Bereich CPM (Corporate Performance Management) in Betracht ziehen, um die komplexen Anforderungen von „BEPS Pillar 2“ zu erfüllen.

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BEPS Pillar 2 – nächster Schritt im internationalen Steuerrecht

Die Einführung von BEPS Pillar 2 ist ein bedeutsamer Schritt

BEPS Pillar 2 – Reformation im internationalen Steuerrecht

BEPS Pillar 2, auch bekannt als "Globale Mindestbesteuerung" oder "Minimum Taxation", ist ein wichtiger Schritt in den Bemühungen der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), die internationale Steuerlandschaft zu reformieren. Das Projekt basiert auf den Erkenntnissen des BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) und zielt darauf ab, Steuervermeidung und Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmen zu bekämpfen. Die globale Mindestbesteuerung soll sicherstellen, dass Unternehmen unabhängig von ihrem Standort und der Art ihrer Geschäfte einen angemessenen Steuerbeitrag leisten. Die Einführung von BEPS Pillar 2 ist ein bedeutsamer Schritt, um Steuerlücken zu schließen und ein faires Steuersystem für alle zu gewährleisten.

BEPS Pillar 2 – das Konzept der Globalen Mindestbesteuerung

BEPS Pillar 2 beabsichtigt, eine globale Mindestbesteuerung für multinational tätige Unternehmen einzuführen, um die steuerliche Ausbeutung von Niedrigsteuerländern zu verhindern. Das Konzept sieht vor, dass Unternehmen, die ihre Gewinne in Niedrigsteuerländern verlagern, zusätzliche Steuern in ihrem Heimatland zahlen müssen, um sicherzustellen, dass die effektive Steuerbelastung nicht unter einen bestimmten Schwellenwert fällt. Dadurch sollen Steuerschlupflöcher geschlossen und die Steuerbasis gestärkt werden. Die Umsetzung der Globalen Mindestbesteuerung erfordert jedoch eine internationale Zusammenarbeit und die Zustimmung der beteiligten Länder, da es darum geht, eine konsistente und einheitliche Steuerpolitik zu etablieren.

Was die Globale Mindestbesteuerung bedeutet

Die globale Mindestbesteuerung ist ein bedeutender Schritt in Richtung eines faireren und effektiveren internationalen Steuersystems. Das Ziel besteht darin, Steuervermeidung und Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmen zu bekämpfen und sicherzustellen, dass Unternehmen angemessene Steuerbeiträge leisten, unabhängig von ihrem Standort. Im Rahmen dieses Verfahrens wird eine globale Mindeststeuer festgelegt, die von allen Ländern eingeführt werden soll. Unternehmen, die ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer verlagern, müssen dann zusätzliche Steuern in ihrem Heimatland zahlen, um sicherzustellen, dass die effektive Steuerbelastung nicht unter den Mindestwert fällt. Die globale Mindestbesteuerung zielt darauf ab, Steuerschlupflöcher zu schließen und die Steuerbasis zu stärken, um eine gerechtere und nachhaltigere Besteuerung zu gewährleisten.

BEPS Pillar 2 – Herausforderungen und Ausblick

Obwohl BEPS Pillar 2 als vielversprechende Lösung zur Bekämpfung der Steuervermeidung angesehen wird, gibt es auch Herausforderungen bei der Umsetzung. Einige Länder könnten Bedenken hinsichtlich der Souveränität ihrer Steuersysteme haben und möglicherweise gegen eine einheitliche Mindestbesteuerung opponieren. Darüber hinaus müssen technische Fragen geklärt werden, wie zum Beispiel die Definition des Schwellenwerts und die genaue Berechnung der zusätzlichen Steuer. Trotz dieser Herausforderungen ist BEPS Pillar 2 ein wichtiger Schritt in Richtung eines gerechteren und transparenteren internationalen Steuersystems. Die weitere Entwicklung und Implementierung dieses Projekts wird die Zusammenarbeit der beteiligten Länder und die Stärkung der globalen Steuerlandschaft vorantreiben.

Sie möchten mehr über BEPS Pillar 2 erfahren und wissen, welche Schritte nun auf Sie zukommen? Melden Sie sich jederzeit bei uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ihr Ansprechpartner

Sprechen Sie mich gerne an.

Dirk Zayko

Strategy Lead CPM & Senior Solution Sales Manager CPM

pmOne AG
Probsteigasse 15-17
50670 Köln

 kontakt-cpm@pmone.com

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