Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
vereinheitlichte Nachhaltigkeitsberichterstattung
Einführung: Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine neue EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU harmonisiert und vereinheitlicht. Sie verlangt von Unternehmen, Informationen über soziale und ökologische Risiken und Chancen sowie die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Menschen und Umwelt offenzulegen. Die Richtlinie gilt für alle großen Unternehmen und börsennotierten KMU in der EU und tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Die ersten Nachhaltigkeitsberichte nach den neuen Regeln werden für das Geschäftsjahr 2024 erwartet und 2025 veröffentlicht.
Hauptvorteile für Unternehmen: Wie können Unternehmen von der Umsetzung der CSRD profitieren?
Die Umsetzung der CSRD kann für Unternehmen eine Reihe von Vorteilen mit sich bringen, darunter:
- Verbesserte Transparenz: Die Richtlinie soll dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistungen transparenter und nachvollziehbarer machen. Dies kann das Vertrauen von Stakeholdern, wie Kunden, Investoren und MitarbeiterInnen, stärken.
- Verbessertes Risikomanagement: Die CSRD soll Unternehmen dabei helfen, Nachhaltigkeitsrisiken zu identifizieren und zu managen. Dies kann die Resilienz des Unternehmens gegenüber künftigen Herausforderungen erhöhen.
- Verbesserte Innovation: Die Richtlinie kann Unternehmen dazu motivieren, in nachhaltigere Geschäftspraktiken zu investieren. Dies kann zu neuen Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen führen.
- Kosteneinsparung: Zudem können Unternehmen durch Harmonisierung der Berichterstattung langfristig Kosten sparen.
Hauptfunktionen: Welche grundsätzlichen Anforderungen und Pflichten stellt die CSRD?
Die CSRD enthält eine Reihe von Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Dazu gehören:
- Thematische Abdeckung: Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen, über eine breite Palette von Nachhaltigkeitsaspekten zu berichten, darunter Umwelt, Soziales und Governance (ESG).
- Quantifizierung: Die Richtlinie verlangt, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistung in quantitativen Kennzahlen messen und berichten.
- Externe Prüfung: Die Richtlinie sieht eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch unabhängige WirtschaftsprüferInnen vor.
Allgemeine Herausforderungen: Was gilt es rund um die CSRD zu beachten?
Die CSRD stellt Unternehmen vor eine Reihe von Herausforderungen:
- Kosten: Die Umsetzung der CSRD kann für Unternehmen mit erheblichen Kosten verbunden sein. Dies gilt insbesondere für kleinere Unternehmen, die über weniger Ressourcen verfügen.
- Komplexität: Die CSRD ist ein komplexes Regelwerk, das Unternehmen verstehen und umsetzen müssen.
- Compliance: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung den Anforderungen der CSRD entspricht.
- Standardisierung: Die Harmonisierung der Berichterstattung kann zu Anfangsproblemen führen, da Unternehmen ihre Berichtsprozesse anpassen müssen.
Allgemeine Herausforderungen: Was ist bei einem Data Catalog zu beachten?
Die CSRD stellt auch IT-Systeme vor neue Herausforderungen. So müssen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsdaten aus verschiedenen Quellen erfassen und zusammenführen. Dabei stellt sich vor allem die Frage, wie man von Rohdaten zu einem integrierten ESG-Controlling gelangt, das nicht nur die formalen Anforderungen erfüllt, sondern auch auf die eigene Nachhaltigkeitsstrategie einzahlt.
Zudem müssen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsdaten im Rahmen der CSRD in einem verständlichen und aussagekräftigen Format darstellen. Hierbei gibt es verschiedene Wege zur Implementierung von Reporting-Strukturen – mit jeweils unterschiedlichem Aufwand: Für ein tagesaktuelles, hochautomatisiertes Berichtswesen per Datenplattform sind andere Investitionen nötig als für eine jährliche Sammlung und Zusammenführung von Excel-Tabellen.
Hier hilft eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse, wobei sich der Nutzen aus dem Kontext der Nachhaltigkeitsstrategie ergibt. Eine erste Orientierung, wie es um die Reportingstrukturen steht und welche Maßnahmen im Hinblick auf die eigene Nachhaltigkeitsstrategie umzusetzen sind, bietet die Einordung in ein ESG-Reifegradmodell (siehe Abbildung).
ESG-Reifegradmodell, basierend auf den zwei Dimensionen "strategische Ausrichtung"
Einen vollständigen Überblick über die fachlichen und technologischen Anforderungen finden Sie im Whitepaper „ESG-Reifegradmodell: Vier Stufen für "Green Controlling" im Unternehmen“.
Zielgruppen: Welche Unternehmen und Stakeholder betrifft die CSRD und für wen ist sie verpflichtend?
Die CSRD gilt für alle großen Unternehmen und börsennotierten KMU in der EU. Dazu gehören Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen Euro, einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro oder mehr als 250 MitarbeiterInnen.
Die CSRD betrifft zudem ein breites Spektrum von Stakeholdern in Unternehmen, darunter:
- Geschäftsführung: Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Umsetzung der CSRD.
- Nachhaltigkeitsteam: Das Nachhaltigkeitsteam, bzw. die Finanz- und CSR-Teams, sind für die Erstellung und Bereitstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- IT-Abteilung: Die IT-Abteilung ist für die Unterstützung der Nachhaltigkeitsberichterstattung verantwortlich und muss die entsprechenden Reportingstrukturen zur Datenerfassung/-analyse sowie für die Berichtserstellung bereitstellen.
Implementierung: Wie lässt sich die CSRD umsetzen?
Data Catalogs können in einer Vielzahl von Bereichen von Unternehmen eingesetzt werden. So können sie beispielsweise dabei helfen, Daten für analytische Zwecke zu finden und zu nutzen, die Qualität von Daten zu verbessern, Daten zu schützen sowie die Governance von Daten zu verbessern.
Data Catalogs finden zudem insbesondere im Big-Data- und BI-Umfeld Anwendung. Hier dienen sie oft als zentrales Verzeichnis in einem Data Warehouse und ermöglichen effektive Self-Service-Analysen.