Veränderungen im Kundenverhalten, neue Bewertungskriterien am Kapitalmarkt oder regulatorische Anforderungen: Unternehmen können sich dem Thema Nachhaltigkeit heute nicht mehr entziehen. Unsere 8-teilige Serie zum Thema „Green Controlling“ beschäftigt sich mit den wesentlichen Punkten aus unserem Whitepaper „ESG-Reifegradmodell - Vier Stufen für ‚Green Controlling‘ im Unternehmen“. In Teil 4 gehen wir nun auf die konkreten Anforderungen der ersten Stufe des ESG-Reifegradmodells ein, in der Unternehmen zunächst vor allem versuchen, die grundlegenden regulatorischen Vorgaben zu erfüllen.
Die Stufe 1 im Kontext der Unternehmensstrategie
Das technologische Rüstzeug für den Pflichtteil
Wir setzen an dieser Stelle voraus, dass das Unternehmen bereits eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt hat – das wäre sozusagen die Stufe 0. Die Organisationen machen also bereits die ersten Schritte in Richtung eines aktiven Nachhaltigkeits-Managements, weil sie erkannt haben, dass ihr Unternehmen für die Herausforderungen von morgen eine Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Zeithorizont von drei bis fünf Jahren benötigt.
Im Wesentlichen geht es hier darum, sich mit den aktuellen Nachhaltigkeitsherausforderungen auseinandersetzen, Verbesserungsbereiche zu identifizieren sowie konkrete ökologische und wirtschaftliche Ziele und Maßnahmen zu definieren. Hierzu sollte eine entsprechend Unternehmenskultur und kommunikative Transparenz rund um Nachhaltigkeitsleistungen geschaffen worden sein, um interne und externe Stakeholder vom Engagement zu überzeugen. Die Nachhaltigkeitsstrategie muss in allen Bereichen des Unternehmens verankert und Teil der täglichen Arbeit sein. Sind diese Voraussetzungen geschaffen, kann es unmittelbar mit der Stufe 1 losgehen.
Die Hauptziele der Stufe 1
Der gesetzliche Rahmen ist klar: Den regulatorischen Vorgaben zufolge sind Unternehmen innerhalb der EU ab einer gewissen Größe dazu verpflichtet, die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Jahresbericht zu dokumentieren. Dies muss nicht nur inhaltlich angemessen erfüllt werden, sondern auch hinsichtlich der Auditierbarkeit. Schließlich ist der Nachhaltigkeitsbericht in Zukunft Teil des jährlichen Geschäftsberichtes und erfordert mittelfristig auch ein Testat des Wirtschaftsprüfers. Kurzum: Die Stufe 1 im ESG-Reifegradmodell bedeutet die Erreichung dieser Mindeststandards (Abb. 1).
Abbildung 1: Die erste Stufe im ESG-Reifegradmodell: Manuelle Datenerfassung, um die regulatorischen Auflagen zu erfüllen.
Da die regulatorischen Vorgaben in der EU viele Wirtschaftszweige betreffen, sind sie sehr umfangreich. Abhängig vom Wirtschaftssektor und der Unternehmensgröße gelten für Organisationen hierbei nur Teile der Vorgaben (Details dazu finden Sie in unserem Whitepaper im Kapitel „Fachliche Anforderungen, um Nachhaltigkeits-Reporting auditierfähig und effizient umzusetzen“).
Grundsätzlich kann man sagen, dass für Unternehmens das wichtigste Ziel zunächst meist darin besteht, überhaupt einen ersten Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen – auch wenn dieser zu diesem Zeitpunkt, was die Auditierfähigkeit angeht, noch nicht alle Anforderungen erfüllt. In dieser Stufe geht es für Unternehmen also vor allem um fachliche Aspekte. Eine Investition in eine integrierte technische Lösung ist nicht unmittelbar erforderlich.
Die Aufgaben in der Stufe 1
Die gute Nachricht: Wenn Unternehmen erstmals ein ESG-Reporting erstellen, lassen sich die tatsächlich notwendigen Berichtsanforderungen schrittweise eingrenzen. Im Vordergrund stehen hierbei folgende Fragen:
- Welche der tätigkeitsrelevanten Wirtschaftssektoren sind von der Berichtspflicht betroffen?
- Was sind die genauen Vorgaben zur Berechnung der ESG-Kennzahlen innerhalb der relevanten Unternehmensbereiche?
- Welche (verfügbaren oder noch nicht verfügbaren) Daten sind für die Berechnungen notwendig?
- Wie lassen sich die Erhebung und Sammlung dieser Daten umsetzen?
- Welche Anwendung ist für die Konsolidierung und Berechnung der ESG-Kennzahlen aus den erhobenen Daten erforderlich?
- Gibt es Daten, die über externe Anbieter erworben werden können oder müssen? (hierzu gehören beispielsweise Benchmarks, durchschnittliche CO2 Äquivalente, etc.)
Wovon sich Unternehmen nicht überraschen lassen sollten: Bis die Organisation im Stande ist, ihren ersten ESG-Bericht zu erstellen, haben sich die Anforderungen aus den bisherigen Erfahrungen nach bereits mehrfach geändert. Es gilt also flexibel zu agieren. Das ist einer der Gründe, warum viele Organisationen in dieser Phase die erste Berichts-Version mit Microsoft-Office umsetzen werden. Ein entsprechender Ablauf kann dabei wie folgt aussehen:
Zunächst erstellt die verantwortliche ESG-Abteilung in einer zentralen Ablagestruktur auf SharePoint Excel-Erfassungsformulare, auf denen dann die Fachabteilungen, die die Rohdaten erheben und bereitstellen, die aktuellen Werte eintragen. Das ESG-Reporting übernimmt diese Rohdaten anschließend in die in Excel umgesetzten Berechnungsmodelle. Nun lassen sich für die relevanten KPIs einfache Reports direkt in Excel erstellen. Für anschauliche Dashboards können die berechneten Daten in ein Reporting-Tool wie Power-BI übernommen werden. Zudem lässt sich in MS-Word ein „isolierter“ Nachhaltigkeitsbericht erstellen, der bereits den Anforderungen der CSRD/ESRS für den Lagebericht entspricht.
Strategische Überlegungen rund um die erste Stufe
Die Erfüllung der Mindestanforderungen im Nachhaltigkeitsbereich ist für viele Unternehmen bereits eine große Herausforderung. Manche Unternehmen verfügen außerdem nicht über ausreichende Mittel oder die Expertise, um einen umfangreicheren Nachhaltigkeitsbericht vorzubereiten und die Umsetzung von weiteren Maßnahmen sicherzustellen.
Dies kann jedoch bedeuten, dass das Unternehmen möglicherweise wichtige Nachhaltigkeitsthemen vernachlässigt, sofern diese über die regulatorischen Anforderungen hinausgehen. Zudem werden Unternehmen durch dieses Vorgehen möglicherweise in der Öffentlichkeit und bei Stakeholdern als weniger engagiert und verantwortungsbewusst wahrgenommen.
Grundsätzlich ist die Erfüllung dieser Stufe 1 natürlich auch für jene Organisationen essenziell, die sich weitergehende strategische Ziele stecken. So ist sichergestellt, dass alle regulatorischen Auflagen eingehalten werden und zugleich ein Fundament für alle weitergehenden Schritte vorliegt. Allerdings kann die manuelle Sammlung und Auswertung der ESG-Daten immer nur ein erster Schritt zu einem gesetzeskonformen ESG- Reporting sein. Zwar hilft dieser Ansatz dabei, überhaupt die erforderlichen Reports erstellen zu können, doch ist damit in der Regel die Auditierbarkeit nicht gewährleistet und der manuelle Aufwand auf Dauer zu hoch.
Warum Auditierbarkeit wichtig ist
Auditierbarkeit bedeutet, dass sich die von der Organisation erstellten Berichte und die dazugehörigen Erstellungsprozesse von externen Wirtschaftsprüfen überprüfen und nachvollziehen lassen (im CSRD-Jargon „limited assurance“). Das stellt sicher, dass die Berichte und die darin enthaltenen Informationen korrekt und vollständig sind und die Erstellung der Berichte ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Hier liegt das Problem mit den manuell eingetragenen Daten. Dadurch wird es schwierig, festzustellen, ob die Daten genau und vollständig sind. Auch lassen sich die Erstellprozesse der Berichte kaum nachzuvollziehen, da sie nicht automatisiert erfolgen. Für Unternehmen ist es also wichtig, parallel bereits mit der nächsten technischen Stufe zu beginnen. Hier gilt es eine Anwendung aufzubauen, die eine automatisierte und prozessgestützte Sammlung und Auswertung der Rohdaten ermöglicht, um die im weiteren Zeitablauf geforderte „reasonable assurance“ zu gewährleisten. Dieser Stufe widmet sich der nächste Teil unserer Blogserie.