Veränderungen im Kundenverhalten, neue Bewertungskriterien am Kapitalmarkt oder regulatorische Anforderungen: Unternehmen können sich dem Thema Nachhaltigkeit heute nicht mehr entziehen. Unsere 8-teilige Serie zum Thema „Green Controlling“ beschäftigt sich mit den wesentlichen Punkten aus unserem Whitepaper „ESG-Reifegradmodell – Vier Stufen für ‚Green Controlling‘ im Unternehmen“. Teil 7 fasst noch einmal zusammen, wie sich Unternehmen im Reifegradmodell einordnen können und was die einzelnen Stufen des Modells auszeichnet. Außerdem möchten wir unsere Leser an dieser Stelle frühzeitig auf eine aktuelle Gesetzesänderung hinweisen, die Einfluss auf das Reporting hat.
Schritt für Schritt zu mehr Nachhaltigkeit(s-Reporting)
In Kürze endet das Jahr 2023 und für Unternehmen wird es ernst: Für eine Erstanwendung der CSRD im Geschäftsjahr 2024 sollten spätestens jetzt die letzten Vorbereitungsschritte erfolgen. Zum gesellschaftlichen und regulatorischen Druck rund um Nachhaltigkeit gesellt sich dann also auch noch ein gewisser Zeitdruck. Doch wer diese Blogreihe aufmerksam gelesen hat, weiß: Die ersten Schritte lassen sich sozusagen mit Bordmitteln meistern – allerdings sind die wichtigsten Folgeschritte gleich mitzudenken. Hier noch einmal kurz im Überblick, worum es in den einzelnen Stufen des ESG-Reifegradmodells hinsichtlich der strategischen Ausrichtung und der technologischen Anforderungen geht:
1. Regulatorische Auflagen erfüllen
Für kleinere Organisationen oder bei geringem Impact mag es zunächst ausreichen, lediglich die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Hierbei kann die Datensammlung mittels der MS-Office-Familie, insbesondere Excel, erfolgen. Jedoch muss betont werden, dass ein reines Excel-basiertes Reporting nur ein temporärer Ansatz sein kann. Die auditierbare Konsolidierung der Daten und die Erstellung des der Nachhaltigkeits-Reports erfordern den Einsatz spezialisierter ESG-Reporting-Tools. Damit wird auch die Basis für eine effizientere und Verarbeitung der Daten gelegt, eine Voraussetzung für die nachfolgenden Schritte.
2. Nachhaltigkeit aktiv verbessern
Ausgehend vom Nachhaltigkeitsreporting entwickeln Unternehmen in der Regel einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Nachhaltigkeit. Die Erfassung kann weiterhin per Excel erfolgen, jedoch gilt es nun, die Prozesse für die Sammlung und Auswertung auditierbar in einer Anwendung umzusetzen, die Rohdaten sammelt, erforderliche ESG-Kennzahlen unternehmensweit errechnet, Reports erstellt und ein Monitoring der Maßnahmen übernimmt.
3. Produkte und Dienstleistungen nachhaltiger machen
Das aktive Verbessern der Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens erfordert mehr als nur eine jährliche Erhebung und Berichterstattung. Eine effektive Steuerung arbeitet auf monatlicher Basis mit den wichtigsten ESG-Kennzahlen und den laufenden ESG-Maßnahmen. Diese gilt es nicht nur nicht nur zu planen, sondern auch deren Umsetzung kontinuierlich zu verfolgen und die Auswirkungen regelmäßig zu messen. Damit steigen die Anforderungen an die Effizienz und Genauigkeit der Datenerfassung und -analyse. Ein spezielles ESG-Reporting-Tool ist daher nun unerlässlich, die nun auf eine neu zu schaffende ESG-Datenplattform zugreift, die wiederum automatisch Daten aus bestehenden Systemen extrahiert und verarbeitet.
4. Transformation des Geschäftsmodells
In dieser Stufe verändern Unternehmen ihr grundlegendes Geschäftsmodell, erschließen neue, nachhaltigere Felder und ziehen sich aus nicht-nachhaltigen Geschäftsfeldern zurück. Aus technologischer Sicht sind hierzu die Maßnahmen der vorangegangenen Stufe ausreichend. Die Transformation des Geschäftsmodells ist demnach eher eine zentrale Aufgabe für Geschäftsleitung sowie von deren Aufsichtsorganen.
Das ESG-Reifegradmodell basiert auf den zwei Dimensionen "strategische Ausrichtung" und "technologischer Reifegrad".
Timeline und Scope
Die CSRD baut auf der bestehenden Non Financial Reporting Directive (NFRD) auf, die bisher nur für große Unternehmen von öffentlichem Interesse gilt (PIEs). Der Kreis der betroffenen Unternehmen wird damit deutlich ausgeweitet. Folgende Unternehmen sind in den kommenden Jahren abhängig von verschiedenen Faktoren betroffen:
Potenziale und Grenzen dieser Stufe
Die regulatorischen Vorgaben zum Thema ESG sind permanent in Bewegung. Nun hat die Europäische Kommission Ende Juli den delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Auf Basis von Rückmeldungen erfolgten zahlreiche Anpassungen des im Juni vorgestellten Entwurfs. Dabei geht es vor allem um die „Wesentlichkeitsanalyse“ und die „doppelte Wesentlichkeit“ sowie um Änderungen beim Phasing-in. Damit Sie genau im Bilde sind, stellen wir Ihnen zu diesen Änderungen zeitnah ein Paper auf unserer Website zur Verfügung,
Fazit: Die richtige Perspektive einnehmen
Die Transformation zu einer nachhaltigen Wertschöpfung ist heute eine wesentliche Grundlage für Entscheidungen von Investoren und anderen Stakeholdern. Bestimmte Investoren werden zunehmend nur noch in Unternehmen investieren, die nachhaltige Geschäftspraktiken anwenden. Ein Nachhaltigkeitsreporting aufzubauen, ist also deutlich mehr als eine lästige Pflicht: Besonders nachhaltiges Wirtschaften eines Unternehmens und die Berichterstattung darüber kann einen deutlichen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen die neuen Anforderungen also vor allem als Chance begreifen, ihre Nachhaltigkeitsstrategie zu verbessern und ihre Reputation zu stärken.
Übrigens: Sie müssen diesen Weg natürlich nicht alleine gehen. Im nächsten und letzten Teil dieser Serie werfen wir einen Blick auf unsere Leistungen rund um den Aufbau und Betrieb eines zukunftsfähigen Nachhaltigkeitsreportings.